Mitgliedschaft im Landesfachverband schützt vor Soka Bau und Winterbauumlage

Die Tarifpartnerschaft mit der IG Metall sichert durch die Geltung des Manteltarifvertrages die Mitgliedsbetriebe auch weiterhin vor Einbeziehung in die Soka Bau und die Winterbauumlage. Dies ist eine äußerst wichtige Wirkung unserer Tarifpartnerschaft und für viele Mitgliedsbetriebe von weitreichender materieller Bedeutung. Sind sie
doch damit ausgenommen vom Umlageverfahren zur Soka Bau, das rund 20 % der jährlichen Bruttolohnsumme ausmacht und bis zu 4 Jahre rückwirkend erhoben werden kann.

Auch zukünftig fallen Schreinerbetriebe („A-Betriebe“ eingetragen als Schreiner in die Handwerksrolle) nicht unter den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag des Baugewerbes, wenn sie

  • Mitglied einer Innung unseres Landesfachverbandes sind
  • Überwiegend Tätigkeiten ausüben, die dem fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages zuzuordnen sind.

Montagebetriebe („B-Betriebe“ eingetragen als „Einbau genormter Baufertigteile“ in das Verzeichnis der Handwerksähnlichen Gewerbe) fallen ebenfalls unter den Schutzschirm der Vereinbarung, wenn ihre Tätigkeiten zusätzlich

Zu mindestens 20 % der Arbeitszeit der gewerblichen Arbeitnehmer von Schreinergesellen ausgeführt werden. Ist der Betriebsinhaber selbst Schreinergeselle und arbeitet arbeitszeitlich überwiegend wie ein gewerblicher Arbeitnehmer, so ist dessen Arbeitszeitanteil mit der Berechnung nach Satz eins zu berücksichtigen.

Gemäß der Geschäftsanweisung der Bundesanstalt für Arbeit gelten diese Grundsätze nun auch für die Feststellung der Zahlungspflicht für die Winterbeschäftigungsumlage (2% der Bruttolohnsumme). Das heißt, dass alle Mitgliedsbetriebe geschützt sind, insofern sie überwiegend Arbeiten aus dem fachlichen Geltungsbereich unseres Tarifvertrages ausführen.

Diese Schutzregelung gilt also ausschließlich für Innungsbetriebe, die über die Mitgliedschaft ihrer Schreiner-Innung zum Landesfachverband Schreinerhandwerk Baden-Württemberg diesem indirekt angeschlossen sind.

Sollten Sie Post von der SoKa Bau bzw. von der Agentur für Arbeit bzgl. der Winterbauumlage erhalten haben,
melden Sie sich bitte direkt bei uns. Informationen zu dieser Regelung sowie zur Innungsmitgliedschaft erhalten
interessierte Betriebe beim Landesfachverband Schreinerhandwerk Baden-Württemberg vom
Geschäftsführer Dr. Klaus Heß, Telefon 0711 / 1 64 41-20 bzw. hess@schreiner-bw.de und vom
Betriebswirtschaftlichen Berater Dipl.-Ing. Martin Braun, Telefon 0711 / 164 41-24 bzw. braun@schreiner-bw.de.